BESCHLEUNIGTE GRUNDQUALIFIKATION

gem. §4 Abs. 2 BKrFQG

Erwerb oder Besitzstand?

Wer gewerblich im Güter- oder Personenverkehr tätig sein will, muss neben den entsprechenden Fahrerlaubnisklassen für LKW oder Bus auch noch eine "Grundqualifikation" nachweisen.

Diese besitzen Sie bereits, wenn Sie die Fahrerlaubnis der Klassen C/D (ehemals 2/3) bereits vor den folgenden Stichtagen erworben haben.

Stichtag Bus 10.09.2008

Stichtag LKW 10.09.2009

Sollten Sie die gewünschte Fahrerlaubnisklasse später, oder noch gar nicht erworben haben, so können Sie an einem von unseren Kursen zur beschleunigten Grundqualifikation teilnehmen. Diese bestehen aus 194 Unterrichtseinheiten (~ 28 Tage). Um die beschleunigte Grundqualifikation zu erhalten muss eine 90-minütige schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer erfolgreich abgelegt werden.



Wir sind AZAV zertifiziert. Dieser Lehrgang ist förderfähig mit Bildungsgutscheinen von Jobcenter oder Agentur für Arbeit.




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