Die Lehrgangsgebühren sind im Voraus zu begleichen.
Bei Nichterscheinen, Absage bis 3 Tage vor Lehrgangsbeginn oder Abbruch des Lehrgangs, werden die gesamten Lehrgangsgebühren einbehalten. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmeranzahl kann der Lehrgang abgesagt werden, wobei der bezahlte Betrag zu 100 % erstattet wird.